Richtig reagieren bei Inkasso und Zahlungsaufforderungen für Datingseiten
Immer wieder melden sich Betroffene bei mir, die Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von „Auer Witte Thiel Rechtsanwälte“ aus München für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Datingseite erhalten haben. Oft sind die Empfänger dieser Schreiben verunsichert und wissen nicht, wie man auf die Mahnung reagieren sollte. Vor allem da im Internet viele irreführende Informationen zum Thema „Inkassoschreiben“ kursieren, habe ich hier für Sie die Fragen beantwortet, die mir häufig in diesem Zusammenhang gestellt werden.
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben oder eine individuelle Beratung zu Ihrem Sachverhalt wünschen, können Sie selbstverständlich gern Kontakt mit mir aufnehmen.
„Auer Witte Thiel“ ist der Name einer Rechtsanwaltskanzlei aus München. „Auer Witte Thiel“ steht dabei für die Nachnamen der Kanzleigründer, Dr. Wolfgang Auer, Karl-Ulrich Witte und Andreas Thiel.
Es handelt sich daher nicht etwa um den einen Anwalt „Auer Witte Thiel“. Leider kann man allerdings oft nicht genau erkennen, von welchem Anwalt der Kanzlei man angeschrieben wurde. Die Mahnungen per Brief sind nämlich oft nur mit „Rechtsanwalt“ unterzeichnet. Die Unterschrift ist dabei oft zu unleserlich, um den Namen erkennen zu können. Auch in den Zahlungsaufforderungen, die per E-Mail verschickt werden, wird der Name des Rechtsanwalts von Auer Witte Thiel in der Regel nicht genannt.
Laut eigener Aussage auf der Kanzleihomepage verfügen die Anwälte über eine Spezialisierung im Bereich des Forderungsmanagements.
Tatsächlich werden die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel häufig von Betreibern von Datingportalen beauftragt, um Mitgliedsbeiträge für die Unternehmen geltend zu machen. Die Mandanten von Auer Witte Thiel ändern sich dabei in regelmäßigen Abständen. Die nachfolgende Liste beansprucht daher keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Bekannt ist mir aber, dass die Kanzlei in der Vergangenheit für folgende Datingportale Mahnungen verschickt hat.
Für mehr Informationen zu den jeweiligen Unternehmen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Kasten:
Natürlich ist eine gewisse Skepsis bei Zahlungsaufforderungen stets angebracht. So gibt es schließlich immer wieder Fälle, in denen Betrüger die Namen von tatsächlich existierenden Rechtsanwälten nutzen und vermeintlich in deren Namen falsche Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschicken. Solche Fake-Mahnungen wurden offenbar auch schon im Namen der Kanzlei Auer Witte Thiel verschickt.
Die Kanzlei Auer Witte Thiel ist aber grundsätzlich kein Fake! Dies können Sie über das „Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis“ selbst überprüfen. Dieses Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer enthält alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Geben Sie dort einfach den Namen des Rechtsanwalts ein, den Sie suchen. Taucht der gesuchte Anwalt dort auf, können Sie sicher sein, dass es sich um einen real existierenden Anwalt und damit nicht um einen Fake handelt.
In vielen Fällen erhalten die Betroffenen zunächst Mahnungen der Fairmount GmbH. Über das Inkassounternehmen Fairmount GmbH finden Sie hier weitere Informationen. Meistens handelt es sich bei den Forderungen der Datingportale um ein gestuftes Vorgehen:
Als erstes erhält man Mahnungen per E-Mail, die direkt von den Datingseiten verschickt werden.
Reagiert man darauf nicht, bekommt man Mahnungen der Fairmount GmbH.
Wird dennoch nicht gezahlt, werden die Rechtsanwälte aus München mit der Geltendmachung der Mitgliedsbeiträge beauftragt.
Immer wieder gibt es aber auch Fälle, in denen parallel Schreiben sowohl der Fairmount GmbH als auch von Auer Witte Thiel verschickt werden. Dabei werden oft jeweils unterschiedliche Beträge gefordert. Völlig unübersichtlich wird es zum Teil dann, wenn bei Auer Witte Thiel verschiedene Aktenzeichen existieren. Dies deutet in manchen Fällen darauf hin, dass es sich um verschiedene Verträge mit den Datingseiten handeln soll.
In den Schreiben von Auer Witte Thiel zeigen die Rechtsanwälte in der Regel zunächst an, von welchem Unternehmen diese beauftragt worden sind. Wie Sie der Liste weiter oben entnehmen können, wird die Rechtsanwaltskanzlei in Bezug von Datingportalen von verschiedenen Anbietern beauftragt.
In den Schreiben heißt es, dass man auf Zahlungsaufforderungen des Portalbetreibers ebenso wenig reagiert habe, wie auf das eingeschaltete Inkassounternehmen. Daher sei nun Auer Witte Thiel beauftragt worden, die Forderung geltend zu machen und durchzusetzen und zwar „notfalls gerichtlich und mit dem Einsatz von Zwangsvollstreckungsmaßnehmen“.
Anschließend wird in den Schreiben erläutert, dass man eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einer Online-Community gebucht habe. Dabei seien der gewählte Username, die E-Mail-Adresse und die IP-Adresse erfasst worden.
Schließlich wird man aufgefordert, die fällige Vergütung für die Mitgliedschaft auf der Datingseite sowie die Anwaltsgebühren zu zahlen, die durch die Einschaltung von Auer Witte Thiel entstanden seien. Um weitere Kosten zu vermeiden, solle man die aufgeführten Gebühren spätestens bis zu einer genannten Frist bezahlen.
Problematisch ist, dass die Betroffenen oft gar nicht so genau wissen, welche Summe eigentlich von Ihnen verlangt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn mehrere Schreiben in der gleichen Sache eingehen (siehe oben).
Will man das Problem lösen, indem man einfach die offene Summe zahlt, sollten man aber noch etwas anderes Bedenken: in vielen Fällen werden die Forderungen von Auer Witte Thiel für ein Abo des jeweiligen Datingportals geltend gemacht. Selbst wenn also der Betrag an die Rechtsanwälte gezahlt wird, läuft das Abo bei dem Datingportal häufig noch weiter. Wird dieser Vertrag mit dem Portalbetreiber nicht ordnungsgemäß gekündigt, drohen in Zukunft weitere Mahnungen.
Wichtig ist daher, dass Sie herausfinden, bei welchen Anbieter und welcher Webseite der angebliche Vertrag bestehen soll und diesen kündigen. Ich habe für viele Anbieter ein spezielles Kündigungsschreiben entworfen, welches Sie verwenden können, um den jeweiligen Vertrag zu kündigen. Das passende Kündigungsschreiben finden Sie z. B. über die Suchfunktion.
Eine generelle Antwort, ob die Zahlungsaufforderungen von Auer Witte Thiel berechtigt sind, ist leider wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Fallgestaltungen nicht möglich. Aufgrund meiner Erfahrung mit derartigen Fällen weiß ich jedoch, dass häufig aussichtsreiche Chancen bestehen, sich gegen die Forderungen zu wehren.
Dafür muss in jeden Einzelfall geprüft werden, ob die Datingseiten allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
So muss bspw. ausreichend erkennbar sein, dass es sich um ein Abo handelt und welche Kosten für eine Mitgliedschaft anfallen. Auch ist zu klären, dass auf den Datingseiten die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß in den Bestellprozess eingebunden ist. Mit der richtigen Strategie kann man sich daher durchaus gegen die Forderungen wehren.
Als Rechtsanwalt habe ich schon mehreren hundert Betroffenen geholfen, die Schreiben von Auer Witte Thiel und anderen Rechtsanwaltskanzleien bekommen haben. Aufgrund meiner Erfahrung, die ich in den letzten Jahren mit Fällen gegen die Kanzlei gesammelt habe, weiß ich, wie am besten auf die Zahlungsaufforderungen reagiert werden sollte.
Mein Rat an dieser Stelle ist: Glauben Sie nicht alles, was im Internet vor allem in Internetforen zu rechtlichen Themen geschrieben wird. Die dort erteilten „Ratschläge“ sind zum Teil nicht richtig und können die Angelegenheit sogar noch schlimmer machen. Sie sollten sich bewusst machen, dass Sie es hier mit Profis zu tun haben. Häufig ist es daher ratsam ebenfalls kompetente Hilfe zu suchen und ebenfalls einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich mit diesen Themen auskennt.
Die Kanzlei Auer Witte Thiel verschickt häufig auch Zahlungsaufforderungen per E-Mail von der Adresse „inkasso@auerwittethiel.de“. Durch das Wort „Inkasso“ denken meine Mandanten zum Teil, es würde sich bei der Kanzlei um ein Inkassounternehmen handeln. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf das Forderungsmanagement spezialisiert hat (siehe dazu bereits oben).
Wohl auch um Portokosten zu sparen, werden die Zahlungsaufforderungen zum Teil (auch) per E-Mail verschickt. Die E-Mail-Adressen und die Daten der Nutzer werden dafür vom jeweiligen Betreiber der Datingportale an die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel weitergegeben. Eine derartige Weitergabe von personenbezogenen Daten ist zur Geltendmachung und Ausübung von Rechtsansprüchen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig.
Wenn Sie auf die Zahlungsaufforderungen nicht reagieren und die geforderte Summe nicht bezahlen, werden Sie zunächst weiterhin Schreiben der Kanzlei erhalten. Meist im Abstand von einigen Tagen oder Wochen werden immer wieder neue E-Mails und Schreiben verschickt. Die geforderten Summen werden dabei meist immer höher. Dies hängt damit zusammen, dass meist der zugrundeliegende Abovertrag mit der Datingseite immer weiter läuft, wenn er nicht gekündigt wird (siehe dazu bereits oben).
Damit Auer Witte Thiel die von Ihnen geforderten Summe aber tatsächlich mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken kann, benötigt die Kanzlei einen sog. vollstreckbaren Titel. Um einen solchen Titel zu erlangen, kann man bspw. beim zuständigen Gericht einen sog. gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dies kann vollständig online erfolgen. Das jeweilige Mahngericht wird einen entsprechenden Mahnbescheid dann automatisch erstellen, ohne dass der Sachverhalt an dieser Stelle rechtlich überprüft wird. Wird gegen diesen Mahnbescheid und gegen den anschließend erstellten Vollstreckungsbescheid vom Empfänger kein Einspruch bzw. Widerspruch eingelegt, kann die Forderung vollstreckt werden. Hierfür kann entweder ein Gerichtsvollzieher beauftragt oder das Konto gepfändet werden.
Wenn Sie ebenfalls eine Mahnung der Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten. Andererseits sollten Sie die Sache aber auch nicht einfach ignorieren. Als erstes sollten Sie den Sachverhalt prüfen und herausfinden, ob Sie sich tatsächlich bei dem im Schreiben genannten Anbieter angemeldet und ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben. Überprüfen Sie hierfür die in der Zahlungsaufforderung genannten Daten und den Zeitpunkt der Anmeldung (wenn angegeben). Wenn Sie ausschließen können, dass Sie sich auf der behaupteten Flirtseite angemeldet haben, überprüfen Sie, ob sich evtl. jemand auf Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis mit Ihren Daten angemeldet haben könnte.
Wenn Sie Unterstützung gegen die Kanzlei aus München benötigen, finden Sie hier zwei Möglichkeiten, die Ihnen weiterhelfen könnten:
Die erste Möglichkeit ist das Herunterladen eines Antwortschreibens, welches Sie an die Auer Witte Thiel verschicken können. Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie mich als Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen.
Beide Möglichkeiten werden nachfolgend kurz erklärt.
Vorlage online ausfüllen
Fertiges Schreiben herunterladen
Fertiges Schreiben ausdrucken
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Forderungen von Auer Witte Thiel gegen Sie unberechtigt sind und Sie nicht zahlen wollen, sollten Sie den Anwälten schriftlich (nicht per E-Mail) antworten. Schreiben Sie darin, aus welchen Gründen Sie die Forderungen für unberechtigt halten. Achten Sie bei den Formulierungen darauf, möglichst sachlich zu formulieren.
Wenn Sie Ihr Schreiben schnell und bequem erstellen möchten, können Sie hier meine Vorlage herunterladen. Durch spezielle Fragen passt sich das Muster Ihrem individuellen Fall an, so dass Sie nach wenigen Minuten ein fertiges Schreiben erhalten, welches Sie an Auer Witte Thiel verschicken können. Die Vorlage basiert auf meinen langjährigen Erfahrungen, die ich als Rechtsanwalt in diesem Gebiet gesammelt habe.
Speziell für diesen Sachverhalt formuliert. Durch die Beantwortung gezielter Fragen passt sich das Schreiben Ihrem individuellen Fall an.
Die Kosten betragen nur einen Bruchteil der ansonsten entstehenden Rechtsanwaltskosten.
Vorlage vom Anwalt erstellt. So können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Formular online ausfüllen
RA Dr. Hoffmann übernimmt für Sie die Kommunikation mit Auer Witte Thiel
RA Dr. Hoffmann meldet sich sofort bei Ihnen, sobald die Antwort vorliegt
Für den Fall, dass Sie anwaltliche Hilfe gegen Auer Witte Thiel in Anspruch nehmen möchten, können Sie mich hier mit der Sache beauftragen. Die Beauftragung läuft vollständig online ab, so dass Sie keinen Termin vor Ort benötigen. Seit mehreren Jahren bearbeite ich hauptsächlich Fälle, die mit Datingportalen und darauf beruhenden Inkasso-Forderungen zu tun haben.
Sobald Sie die Beauftragung vorgenommen haben, werde ich mich mit Auer Witte Thiel in Verbindung setzen und die Angelegenheit für Sie klären. Sie müssen sich ab dem Moment der Beauftragung um nichts mehr kümmern.
Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit Auer Witte Thiel für Sie. Zudem werde ich den (angeblichen) Vertrag mit der Datingseite für Sie kündigen und Ihr dort gespeichertes Profil löschen lassen. In den allermeisten Fällen erreiche ich eine schnelle Auflösung des Abovertrages.
Sollten Sie noch unsicher sein, wie Sie weiter vorgehen sollen, können Sie mich gern unverbindlich anrufen oder mir eine E-Mail schreiben.
Ich habe bereits tausende Fälle im Zusammenhang mit Datingportalen erfolgreich bearbeitet. Lesen Sie hier einen Auszug der Bewertungen meiner Mandanten.
Sowohl das Musterschreiben, als auch die dann notwendige weitere Abwicklung waren sehr gut. Außerdem war der Kontakt unproblematisch und sehr hilfreich.
Ich kann nur jedem Mandanten raten, der mit den o.g. Firmen in Kontakt geraten ist, sich an Herrn Dr. Hoffmann in Kiel zu wenden, er hat Alles zu meiner vollsten Zufriedenheit geregelt.
Schnell, freundlich, diskret, online und erfolgreich. Die Paidwings AG verzichtet auf weitere Zahlungen und hat die Kundendaten, nach eigenen Angaben, gelöscht, keine Post im Briefkasten, weder vom Anwalt, noch vom Gegner. Hoffentlich das Elend jetzt Ende.
Sehr positiv war meine Erfahrung mit Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann bei meinem Problem mit Qualidates AG und Auer Witte Thiel.
Ich habe alles versucht, um selber das Problem zu lösen, konnte leider aber nicht. Die Mahnungen sind einfach weiter zu meiner Email gekommen. Ich war komplett ratlos.
Am Anfang Oktober habe ich mit Dr. Hoffmann per Email Kontakt aufgenommen. Am gleichen Tag habe ich Antwort bekommen, und am Tag danach habe ich sehr einfach den Vertrag mit Dr. Hoffmanns Kanzlei online abgeschlossen. Genau 15 Tage später bekam ich die (Beweis)Unterlage, dass das Problem schon erledigt war.
Ich kann Dr. Hoffmann nur weiter empfehlen.
Auf jeden Fall sehr weiter zu empfehlen.
Super schnelle super einfache Kontakt Aufnahme!
Sofortige Hilfe, alles online ohne Post weg möglich.
Super schnelle und positive Abwicklung.
Natürlich gibt es wie bei allen Anwälten dieser Erde einen kleinen Haken.
Ist nicht gerade günstig.
Aber bin Herr'n Dr. Hoffmann trotz allem sehr sehr dankbar.
Bin vollends zufrieden.
vielen Dank kann ich nur weiter empfehlen.